Beschäftigte im Bauwesen sind besonders großen Gesundheitsrisiken ausgesetzt: In Frankreich entfällt auf die Branche fast ein Drittel der tödlichen Arbeitsunfälle und 1 von 5 Unfällen mit Arbeitsausfall.
Die Sicherheit der Beschäftigten im Bauwesen hat sich in den letzten 20 Jahren stark verbessert, doch es bleibt viel zu tun. Die richtigen Verhaltensweisen und eine an die neuesten Innovationen angepasste Sicherheitsausrüstung helfen, die tödlichen Gefahren auf Baustellen besser zu beherrschen.
- Berufliche Risiken im Bauwesen
- Die spezifischen Risiken der Alleinarbeit
- Was sagt das Gesetz?
- Allgemeine Präventionsregeln
- Welche PSA wählen?
- Welche PNA wählen? (Netzabdeckung, Ortung, Geofencing, Höhenerkennung)
- Fazit
Berufliche Risiken im Bauwesen
Das Bauwesen birgt zahlreiche Risiken für die Beschäftigten. Zu den häufigsten gehören:
- Absturzgefahr als häufigste Todesursache: Gerüste, Dächer oder Dachstühle können ohne geeigneten Schutz tödlich sein
- Ausrutschen und Stürze: rutschiger oder unebener Boden
- Baumaschinen: Arbeitsbühnen, Bagger, Kräne und andere Maschinen verursachen Kollisionen oder können umkippen
- Elektrische Gefahren: Stromschläge können bei mangelhafter Isolierung auftreten
- Chemische Gefahren: Klebstoffe, Lösungsmittel, Harze oder Farben enthalten krebserregende Stoffe, besonders gefährlich bei längerer Exposition
- Muskel-Skelett-Erkrankungen durch schwere Lasten oder wiederholte Bewegungen
- Gehörschäden: Motorgeräte und Presslufthämmer sind bei dauerhafter Belastung besonders schädlich
Welche spezifischen Risiken birgt Alleinarbeit?
Manche Beschäftigte sind den Folgen eines Arbeitsunfalls stärker ausgesetzt. Alleinarbeiter arbeiten außer Sicht- oder Hörweite anderer und erhalten bei einem Unfall womöglich nicht schnell Hilfe.
Im Bauwesen sind diese Risiken umso größer: Baustellen erstrecken sich teils über große Flächen, die Beschäftigten sind oft verstreut, und das Auslösen eines Alarms ist schwierig. Arbeitet ein Techniker, Elektriker oder Maler in einem engen Raum wie einem Keller, kann ein Alarm ohne spezielle Ausrüstung unmöglich sein.
2020 hat der französische Kassationsgerichtshof zum Beispiel einen Arbeitgeber haftbar gemacht, nachdem ein schlecht geschützter Alleinarbeiter erst 3,5 Stunden nach seinem Unfall gerettet wurde.
Was sagt das Gesetz?
Gefährdungsbeurteilung
Artikel R4121-1 des französischen Arbeitsgesetzbuchs verpflichtet den Arbeitgeber, jährlich eine Gefährdungsbeurteilung (DUERP) zu erstellen. Die genaue Analyse der Risiken im Unternehmen muss zu konkreten Präventionsmaßnahmen führen.
Schutzausrüstung
Nach Artikel R4323-95 des französischen Arbeitsgesetzbuchs muss der Arbeitgeber den Beschäftigten kostenlos persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach Artikel R. 4321-4 zur Verfügung stellen und für ihren einwandfreien Zustand sorgen. Er muss die Beschäftigten zudem schulen und sicherstellen, dass die PSA tatsächlich genutzt wird.
Schulung und Koordination
Allgemein ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, alle Beschäftigten zu den Risiken ihrer Tätigkeiten und den Schutzmaßnahmen zu schulen.
Sind mehrere Unternehmen auf derselben Baustelle tätig, muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ernannt werden, der alle Beteiligten koordiniert und für die Sicherheit aller sorgt.
Allgemeine Präventionsregeln
Ein wichtiger Faktor, um viele Arbeitsunfälle zu verhindern, ist die sorgfältige und abgestimmte Organisation und Planung jeder Baustelle.
Alle Beteiligten müssen sich unter Leitung des Sicherheitskoordinators abstimmen und ihre Einsätze genau planen, um Notsituationen zu vermeiden, in denen weniger sorgfältig und damit gefährlicher gearbeitet wird.
Bevor man sich der persönlichen Schutzausrüstung als letzter Schutzbarriere zuwendet, sind kollektive Maßnahmen ein erster Schritt zur Sicherung einer Baustelle: Die Beschilderung etwa ist ein wichtiger Schutz, weil sie Gefahren kennzeichnet: giftige oder gefährliche Materialien, Risikobereiche, PSA-Pflicht.
Ein weiterer zentraler Punkt der kollektiven Sicherheit ist die Schulung der Beschäftigten: Erste Hilfe, richtige Nutzung der PSA …
Welche PSA sind im Bauwesen unverzichtbar?
Ein besserer Schutz der Beschäftigten erfordert auch Maßnahmen, die auf ihre Tätigkeit abgestimmt sind, insbesondere persönliche Schutzausrüstung (PSA):
- Der Schutzhelm: Grundelement der Sicherheit auf jeder Baustelle, kombinierbar mit einer Atemschutzmaske bei Schadstoffen oder Staub. Ergänzend kommen Schutzbrillen oder Visiere gegen Spritzer, Staub oder UV-Strahlung in Frage.
- Sicherheitsschuhe gehören ebenfalls zur gängigsten Ausrüstung. Sie müssen der Norm S3 bzw. ISO 20345 entsprechen, mit widerstandsfähiger Zehenkappe und Durchtrittschutz.
- Schutzhandschuhe sind an die Tätigkeit anzupassen: EN ISO 388 für mechanische Risiken, EN ISO 374-1 für chemische Risiken. Die allgemeinen Anforderungen an Festigkeit und Wirksamkeit legt NF EN ISO 21420 fest.
- Gehörschutz gibt es in vielen Formen: Ohrstöpsel oder Kapselgehörschutz.
- Die Warnweste kann bei schlechtem Wetter (Regen, Kälte …) durch weitere Kleidung ergänzt werden.
Hinzu kommen branchenspezifische Schutzausrüstungen wie Auffanggurte, Einwegschutzanzüge oder Rückenstützgurte.
Ein weiterer wesentlicher Punkt beim Schutz der Beschäftigten im Bauwesen ist die Prävention und das richtige Management von Unfällen. Dazu trägt insbesondere eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA) bei.
Diese Geräte können bei einem Unfall automatisch Personen in der Nähe und Verantwortliche alarmieren und dabei die Position übermitteln, um die Rettungskräfte zu unterstützen.
Welche PNA für Alleinarbeiter im Bauwesen?
Mehrere Kriterien helfen bei der Wahl der passenden PNA für die eigene Baustelle.
Zunächst muss die Netzabdeckung des Standorts beurteilt werden. Meist reicht eine normale 4G-Abdeckung für die Kommunikation einer PNA aus. In Innenräumen oder Untergeschossen kann die Kommunikation nach außen jedoch sehr schwierig sein. Dann sollte man prüfen, ob eine temporäre Netzinfrastruktur wie LoRaWAN installiert werden kann.
In denselben Innenbereichen stellt sich auch die Frage nach einer genaueren Ortung. Dort fehlen oft GPS-Signale, was den Rettungseinsatz erschweren kann. Es kann daher sinnvoll sein, eine PNA mit einer Alternative zu GPS zu wählen, um die besten Chancen für die Rettung eines Beschäftigten in Not zu haben.
Schließlich lassen sich die spezifischen Risiken des Bauwesens mit PNA mit spezielleren Alarmarten besser beherrschen. Manche PNA wie die von Sysnav erkennen das Betreten eines zuvor vom Arbeitgeber festgelegten Gefahrenbereichs. Die PNA warnt dann den Beschäftigten und, wenn er den Bereich nach einer bestimmten Zeit nicht verlässt, auch den Arbeitgeber. Andere Sensoren erkennen die Höhe, um bei Überschreiten einer festgelegten Höhe Stürzen vorzubeugen.
Die PNA von Sysnav erfüllt diese besonderen Anforderungen und bietet ideale Unterstützung für Beschäftigte im Bauwesen: Sie ist mit präzisen Sensoren zur Erkennung von Gefahrensituationen (Höhe, Betreten eines Risikobereichs) ausgestattet und ermöglicht die Ortung im Notfall auch in Bereichen ohne GPS.
Fazit zu beruflichen Risiken und Alleinarbeit im Bauwesen
Trotz der Risiken des Bauwesens lassen sich Unfälle durch eine Sicherheitskultur, Investitionen in Schulung, klare Verfahren und die richtige Schutzausrüstung dauerhaft verringern.
Die strafrechtliche Verantwortung des Arbeitgebers wiegt schwer, daher ist die Wahl der PSA wichtig. Insbesondere für Alleinarbeiter hilft das PNA-Gerät von Sysnav, schwere Unfälle zu verhindern und die Rettungskräfte im Ernstfall bestmöglich zu unterstützen.



