Personen-Notsignal-Anlagen im öffentlichen Dienst und in Kommunen

Logo Safeguard

Im öffentlichen Dienst arbeiten viele Beschäftigte zumindest zeitweise allein – etwa Beschäftigte im Straßen- und Bauhofdienst, in der Wasser- und Energieversorgung, bei der Betreuung öffentlicher Einrichtungen, in sozialen Berufen oder bei kommunalen und regionalen Diensten wie dem Forstdienst.
Sie haben dabei nicht immer eine Person in Sicht- oder Rufweite, die sie im Notfall über einen Unfall oder eine Notsituation informieren können.
2025 wurden laut DGUV bei der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand in Deutschland 69.184 meldepflichtige Arbeitsunfälle registriert. Hinzu kamen 23 tödliche Arbeitsunfälle. Diese Zahlen beziehen sich auf den öffentlichen Dienst insgesamt und nicht speziell auf Alleinarbeit. Sie zeigen jedoch, wie wichtig geeignete Schutzmaßnahmen für Beschäftigte sind, die ihre Aufgaben allein oder unter besonderen Gefahren ausführen.

Welche Arbeiten sind im öffentlichen Dienst besonders risikoreich?

Alleinarbeiter im öffentlichen Dienst sind einer Vielzahl körperlicher und psychischer Risiken ausgesetzt. Je nach Einsatzort können Beschäftigte in der Reinigung und Wartung beispielsweise stürzen, einen Stromschlag erleiden oder in einen Verkehrsunfall verwickelt werden.

Sozialarbeiter, Erzieher und Beschäftigte in der ambulanten Betreuung sind dagegen häufiger mit verbalen oder körperlichen Übergriffen sowie einer hohen emotionalen Belastung konfrontiert. Die Risiken können sich zusätzlich erhöhen, wenn die Situation oder das Verhalten der betreuten Personen schwer vorhersehbar ist.

Grundsätzlich kann jede alleinarbeitende Person plötzlich gesundheitliche Probleme bekommen oder stürzen, ohne dass jemand helfen kann. Alleinarbeit erhöht damit das Risiko für Mitarbeiter und verstärkt die Folgen von Unfällen, gesundheitlichen Notfällen, Stress oder Übergriffen.

Was müssen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst über PNA wissen?

Was sagt das deutsche Recht zur Alleinarbeit?

Auch öffentliche Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten vor Gefahren am Arbeitsplatz schützen. Nach § 3 und § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen sie geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Die Gefährdungen müssen sie außerdem im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bewerten.

Bei Alleinarbeit gelten je nach Arbeitsrisiko zusätzliche Anforderungen. Die DGUV Regel 112-139 beschreibt, wann technische oder organisatorische Maßnahmen zur Überwachung erforderlich sind und wann beispielsweise eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA) eingesetzt werden kann.

So legt Artikel 2-1 des Dekrets Nr. 85-603 fest:

„Die Gebietskörperschaften treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die Sicherheit zu gewährleisten und die physische und psychische Gesundheit der ihnen unterstellten Bediensteten zu schützen.“

Diese Verpflichtung ist für Alleinarbeiter umso wichtiger, da diese im Falle eines Unfalls nicht auf sofortige externe Hilfe zählen können.

Vorsichtsmaßnahmen zum Arbeitsschutz im öffentlichen Dienst

Auch wenn das deutsche Arbeitsschutzrecht den Begriff „Alleinarbeit“ nicht ausdrücklich definiert, verpflichtet es Arbeitgeber dazu, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutz- und Notfallmaßnahmen für ihre Mitarbeiter zu treffen.

Prävention bei Alleinarbeit im öffentlichen Dienst

Um alleinarbeitende Personen bestmöglich zu schützen, sollten öffentliche Arbeitgeber ein klares Sicherheits- und Präventionskonzept entwickeln. Dazu gehört, mögliche Gefahren bei Alleinarbeit zu erkennen und zu bewerten sowie passende Schutzmaßnahmen einzuführen. Dazu können auch technische Sicherheitslösungen wie Personen-Notsignal-Anlagen gehören, mit denen Beschäftigte im Notfall schnell Hilfe rufen können.

Auch Schulungen sind ein wichtiger Teil des Alleinarbeitsschutzes. Mitarbeiter lernen dabei, wie sie sich im Notfall richtig verhalten, Erste Hilfe leisten und die vorhandene Sicherheitsausrüstung korrekt nutzen.

Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) ermöglichen es:

  • Notfälle schnell zu melden
  • bei Gefahr einen Alarm auszulösen
  • schnelle Hilfeleistung zu ermöglichen

Sicherheitslösungen für unterschiedliche Arbeitsumgebungen

Alleinarbeiter brauchen Sicherheitslösungen, die zu ihrem Arbeitsplatz und den dortigen Bedingungen passen. Deshalb sollten Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber klare Sicherheitsabläufe festlegen und dabei die tatsächlichen Arbeitsbedingungen vor Ort berücksichtigen.

Abwasserkanäle, Tunnel oder Bereiche ohne Mobilfunknetz stellen besondere Herausforderungen dar. Hier müssen Sicherheitslösungen auch dann zuverlässig funktionieren, wenn keine normale Netzverbindung verfügbar ist.

Für einen zuverlässigen Schutz sind daher wichtig:

  • Klare Sicherheitsregeln für die Alleinarbeit
  • PNA-Systeme, die auch ohne Mobilfunknetz funktionieren
  • Eine zuverlässige Alarmierung – auch in abgelegenen oder schwer zugänglichen Bereichen

Safeguard: Eine PNA-Lösung für den öffentlichen Dienst

Das Safeguard PNA-Gerät: präzise Ortung für mehr Sicherheit

Die Personen-Notsignal-Anlage Safeguard wurde speziell für die Risiken in der Alleinarbeit entwickelt und eignet sich auch für anspruchsvolle Arbeitsumgebungen wie Keller, Tunnel oder Bereiche ohne Mobilfunknetz. Im Notfall ermöglicht das System schnelle Hilfe – gerade dann, wenn jede Minute zählt.

Die wichtigsten Vorteile des PNA-Geräts Safeguard

  • Hochpräzise 3D-Ortung: Zuverlässige Ortung im Innen- und Außenbereich – auch ohne GPS.
  • Für schwierige Umgebungen geeignet: Funktioniert auch in Kellern, Tunneln und Bereichen ohne Netzabdeckung.
  • Schnelle Hilfe im Notfall: Zuverlässige Alarmübertragung ermöglicht schnelles Reagieren.
  • Einfache Anwendung: Kein Knopfdruck erforderlich – das Gerät ist automatisch einsatzbereit.
  • Hohe Akkulaufzeit: Das System arbeitet selbstständig und wird automatisch aktiviert, sobald es aus der Ladestation genommen wird.
  • Komfortabel im Alltag: Das leichte und kompakte Gerät lässt sich einfach und bequem tragen.

Sicherheit für den Einsatz vor Ort

Das Safeguard-Gerät ist auf mobile Einsätze und den Arbeitsalltag ausgelegt. Die einfache Bedienung reduziert Bedienfehler und sorgt gleichzeitig für einen zuverlässigen Schutz, wenn Ihre Mitarbeiter allein unterwegs sind.

Wie schützt das Safeguard PNA-Gerät Alleinarbeiter in Kommunen?

Automatischer Alarm

Die Sensoren erkennen automatisch einen Verlust der aufrechten Körperhaltung, Stürze und längere Bewegungslosigkeit. Wird ein Notfall erkannt, sendet das Gerät ein Notsignal an die Überwachungssoftware. Diese informiert umgehend die Rettungskräfte oder hinterlegte Ansprechpartner. Die Alarmkette kann individuell angepasst werden.

Zusätzlich wird der Standort der betroffenen Person präzise ermittelt. Das erleichtert den Rettungskräften die Suche und ermöglicht schnelle Hilfe – denn im Notfall zählt jede Minute. Bei einem Schlaganfall können bereits 15 Minuten Verzögerung die Lebenserwartung um einen Monat verkürzen.

Manueller Alarm

Das PNA-Gerät von Sysnav kann mit dem Smartphone verbunden werden. Bei Gefahr kann die betroffene Person über einen SOS-Alarm auch selbst Hilfe anfordern. Der Standort des Notfalls wird übermittelt, sodass die Verantwortlichen schnell und gezielt reagieren können.

Was zeichnet die PNA Safeguard für den öffentlichen Dienst aus?

Genaue Ortung für schnelle Hilfe

Das Personen-Notsignal-Gerät Safeguard von Sysnav kann alleinarbeitende Personen zuverlässig orten – unabhängig davon, wo sie sich befinden. Die von Sysnav entwickelte Technologie ermöglicht eine präzise Standortbestimmung auch dann, wenn kein GPS-Signal verfügbar ist. Ein spezieller Algorithmus nutzt die Bewegungen der Person, um ihren zurückgelegten Weg zu erfassen und ihren Standort zu bestimmen.
Arbeitet beispielsweise eine Reinigungskraft nachts im Keller eines großen Gebäudes, kann sie mit herkömmlichem GPS möglicherweise nicht zuverlässig geortet werden. Im Notfall lässt sich ihr Standort mit Safeguard präzise bestimmen – einschließlich der jeweiligen Ebene. Die inertiale Ortung ermöglicht eine 3D-Ortung, unabhängig davon, ob sich die Person unter der Erde, in einem Gebäude oder im Freien befindet.

Zuverlässiger Schutz auch in Bereichen mit Funklöchern

In Bereichen ohne Netzabdeckung ist der Schutz von Alleinarbeitern besonders wichtig. Ohne Verbindung kann selbst ein automatisch erkannter Notfall nicht an die zuständige Person weitergeleitet werden. Deshalb sollten solche Bereiche bei der Planung des Sicherheitskonzepts berücksichtigt und entweder mit einer zusätzlichen Kommunikationslösung abgedeckt oder durch spezielle Sicherheitsmaßnahmen und Abläufe abgesichert werden.
Wir von Sysnav bieten Ihnen die Möglichkeit, Bereiche ohne Netzabdeckung mit LoRaWAN abzudecken. So können Notsignale auf dem gesamten Gelände zuverlässig übertragen und Mitarbeiter auch in abgelegenen oder schwer erreichbaren Bereichen geschützt werden.

Präzise Ortung des in Not geratenen Alleinarbeiters

Abdeckung von Funklöchern in öffentlichen Einrichtungen

Häufig gestellte Fragen

Wo gibt es Alleinarbeiter im öffentlichen Dienst?

Als Alleinarbeiter im öffentlichen Dienst gelten Beschäftigte, die ihre Aufgaben ohne direkten Kontakt oder unmittelbare Unterstützung durch einen Kollegen ausführen. Dazu gehören beispielsweise Reinigungskräfte, Hausmeister oder technische Mitarbeiter, die Wartungsarbeiten vor Ort durchführen.
Ja, Alleinarbeit ist im öffentlichen Dienst grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Risiken der Alleinarbeit bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen festlegt. Dazu können beispielsweise eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA), spezielle Schutzausrüstung, Sicherheitsschulungen oder klare Notfallabläufe gehören.
Die konkreten Tätigkeiten können sich zwischen dem öffentlichen und privaten Bereich unterscheiden. Die grundsätzliche Pflicht zum Schutz der Beschäftigten gilt jedoch für beide Bereiche. Öffentliche und private Arbeitgeber müssen die Risiken ihrer Beschäftigten beurteilen, Unfälle möglichst verhindern und geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Die rechtlichen Grundlagen unterscheiden sich teilweise: Für den öffentlichen Dienst gelten neben dem Arbeitsschutzgesetz je nach Bereich zusätzliche Vorschriften und Regelungen. Für die konkrete Bewertung von Alleinarbeit und den möglichen Einsatz einer PNA sind insbesondere die entsprechenden DGUV-Regelungen relevant.