Was ist das DUERP, das französische Einheitsdokument zur Gefährdungsbeurteilung?

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Zusammenfassung

Das DUERP ist für alle Unternehmen in Frankreich Pflicht und wird doch oft als reine Formalität behandelt. Ein Fehler: Genau dieses Dokument begründet die Verantwortung des Arbeitgebers, wenn ein Unfall passiert.

 

Um die Arbeitssicherheit zu fördern und oft schlecht erkannte und schlecht beherrschte berufliche Risiken zu bekämpfen, muss jedes Unternehmen in Frankreich jährlich ein Einheitsdokument zur Beurteilung beruflicher Risiken erstellen: das DUERP (Document unique d’évaluation des risques professionnels).

Dieser Artikel erläutert den Nutzen dieses Dokuments, das Vorgehen bei seiner Erstellung und die Mittel, um den darin erfassten Risiken vorzubeugen.

 

 

Was ist das DUERP?

 

Das DUERP ist ein Dokument, das die Risiken erfasst, denen Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sind, und ihnen vorbeugt. Es entspricht im Wesentlichen der Gefährdungsbeurteilung. Es muss ab der Einstellung des ersten Beschäftigten erstellt und jährlich aktualisiert werden.

 

Ziel ist es, die Sicherheit der Beschäftigten durch bessere Information und Schulung über die Risiken im Unternehmen zu gewährleisten. Für den Arbeitgeber geht es auch um eine Bestandsaufnahme der nötigen Schutzmaßnahmen (etwa persönliche Schutzausrüstung, Schulungen, kollektive Schutzmaßnahmen).

 

Beschäftigte sind oft zahlreichen beruflichen Risiken ausgesetzt, ohne sich dessen bewusst zu sein.

 

Die Erstellung eines DUERP ist kein Verwaltungsakt, sondern ein Prozess der Risikoanalyse im Unternehmen. Er ist Teil eines Präventionsansatzes, der anschließend in einen konkreten Maßnahmenplan mündet.

 

In Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten muss die Gefährdungsbeurteilung zu einem jährlichen Programm zur Prävention beruflicher Risiken führen (Papripact). Dieser Plan legt die im Jahr zu ergreifenden Maßnahmen, ihre Kosten, die Verantwortlichen und den Zeitplan der Umsetzung fest.

 

Die Form des DUERP ist frei, ebenso das Medium, über das es den Beschäftigten zugänglich gemacht wird.

 

 

 

 

Was sagt das französische Recht zum DUERP?

 

Das Einheitsdokument ist in allen Unternehmen ab dem ersten Beschäftigten Pflicht und muss allen Beschäftigten jederzeit zugänglich sein.

 

 

Artikel R4121-1:

Sinngemäß: „Der Arbeitgeber hält die Ergebnisse der Beurteilung der Risiken für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten, die er nach Artikel L. 4121-3 durchführt, in einem Einheitsdokument fest und aktualisiert es.
Diese Beurteilung umfasst eine Aufstellung der in jeder Arbeitseinheit des Unternehmens oder Betriebs ermittelten Risiken, einschließlich der Risiken durch thermische Bedingungen.“

 

Artikel R4121-1-1 des französischen Arbeitsgesetzbuchs präzisiert, dass der Arbeitgeber allen Beschäftigten die genaue Risikobeurteilung zugänglich machen muss, auf der das DUERP beruht. Er muss auch den Anteil der Beschäftigten angeben, die den verschiedenen Risiken ausgesetzt sind.

 

Artikel R4121-2 legt fest, dass das DUERP in Unternehmen mit mindestens 11 Beschäftigten jährlich aktualisiert werden muss, außerdem bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen oder wenn ein neues, bisher nicht berücksichtigtes Risiko bekannt wird.
Die Aktualisierung des DUERP muss auch eine Aktualisierung des Maßnahmenplans zur Prävention beruflicher Risiken nach sich ziehen.

 

Nach Artikel R4121-4 müssen die aufeinanderfolgenden Fassungen des DUERP 40 Jahre lang aufbewahrt werden und für alle Beschäftigten, den Betriebsarzt, die Mitglieder der Arbeitnehmervertretung (CSE) und das gesamte Präventionspersonal gut sichtbar zugänglich sein.

 

Fehlt das DUERP oder wird es nicht aktualisiert, droht eine Geldbuße für Ordnungswidrigkeiten der 5. Klasse (für eine juristische Person zwischen 1.500 € und mehreren tausend Euro im Wiederholungsfall).

 

 

Wie erstellt man ein DUERP?

 

Um ein DUERP zu erstellen, müssen zunächst die Risiken im Unternehmen beurteilt werden. Ein bewährtes Vorgehen:

 

 

Die Unternehmensbereiche mit eigenen Risiken bestimmen

 

Dafür kann man geografische Kriterien (welcher Arbeitsort oder Arbeitsplatz), Abteilungen (Marketing, Technik, F&E …) oder Funktionen nutzen.

 

 

Die Risiken ermitteln

 

Als Risiko gilt alles, was die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen kann: Chemikalien, Arbeiten in der Höhe, sperrige Waren, elektrische Gefahren, Umweltbelastung, Alleinarbeit.

 

 

Die Risiken nach Schwere und Häufigkeit einstufen

 

Das DUERP muss Schwere und Häufigkeit der Risiken nach den im ersten Schritt festgelegten Bereichen gliedern.

 

 

Präventionsmaßnahmen gegen diese Risiken vorschlagen

 

Mehrere Personen können an der Gefährdungsbeurteilung mitwirken, etwa der Arbeitsschutzverantwortliche, der Betriebsarzt oder Mitglieder der Arbeitnehmervertretungen wie CSE oder die Kommission für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen (CSSCT).

 

Das DUERP muss drei Grundsätzen folgen: Kohärenz, Praktikabilität und Nachverfolgbarkeit. Ein einziges Dokument muss die bei der Beurteilung festgestellten Probleme darstellen und angeben, wie die Risikoanalyse eingesehen werden kann.

 

 

Der besondere Fall der Alleinarbeiter

 

Ein Sonderfall, der im Einheitsdokument eigens untersucht werden muss, sind Alleinarbeiter, also alle Beschäftigten, die außer Sicht- oder Hörweite ihrer Kollegen arbeiten.

 

Hier werden scheinbar einfache berufliche Risiken dadurch verstärkt, dass Hilfe bei einem Unfall schwer zu leisten ist. Eine schlecht gesicherte Treppe, Sturzgefahr oder der Umgang mit gefährlichem Material sind berufliche Risiken, die der Arbeitgeber bei Alleinarbeitern berücksichtigen muss.

 

 

 

 

Wie beugt man diesen Risiken vor?

 

Schulung ist der erste Hebel, um berufliche Risiken besser zu beherrschen. Wichtig ist, dass die Beschäftigten Zugang zum DUERP haben und es auch lesen.

 

Der 4. Schritt des DUERP-Vorgehens umfasst auch die Absicherung der Beschäftigten durch Sicherheitsausrüstung.

 

Das können zum Beispiel Sicherheitsschuhe, Helme oder Schutzkleidung sein.

 

Bei Alleinarbeitern erfordert die richtige Umsetzung des DUERP ein System zum Schutz der Beschäftigten bei einem Unfall, insbesondere Personen-Notsignal-Anlagen (PNA). Diese Geräte übermitteln bei einem Unfall automatisch einen Alarm.

 

Manche PNA wie die von Sysnav bieten je nach Tätigkeit des Beschäftigten verschiedene Alarme: Bewegungslosigkeit, Sturz, aber auch das Betreten eines Gefahrenbereichs oder das Überschreiten einer Höhe. So leistet die PNA von Sysnav auch Prävention, über die Vorfallerkennung hinaus.

 

Dank präziser Ortung auch in Innenräumen ermöglicht die PNA von Sysnav eine bessere Versorgung von Beschäftigten in Not und begrenzt so die schweren Folgen eines Arbeitsunfalls.

 

 

Fazit zum DUERP

 

Das DUERP ist ein zentraler Bestandteil der Risikoprävention am Arbeitsplatz. Jährlich erstellt, muss es sich an die Tätigkeit der Beschäftigten anpassen und ihnen konkret zeigen, wie sie Risiken besser beherrschen.

 

Der besondere Fall der Alleinarbeiter ist für Arbeitgeber manchmal eine harte Nuss, weil sich die beruflichen Risiken hier vervielfachen. Eine wirksame PNA hilft jedoch, diesen Risiken vorzubeugen und bestmöglich auf Arbeitsunfälle zu reagieren. Sie ist damit ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung des DUERP.

 

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FAQ

Was ist eine PNA (Personen-Notsignal-Anlage)?

Die PNA ist ein System zum Schutz von Alleinarbeitern. Sie ermöglicht die Erkennung eines Vorfalls, entweder willentlich (SOS-Taste) oder unwillentlich (automatische Sturz- oder Bewegungslosigkeitserkennung durch Sensoren).

Alleinarbeiter mit PNA-Systemen auszustatten, ist an sich keine gesetzliche Pflicht. Der Schutz von Alleinarbeitern ist jedoch eine Pflicht des Arbeitgebers. Zudem betont die Rechtsprechung, dass Arbeitgeber die notwendigen Protokolle und Systeme zum Schutz von Alleinarbeitern einführen müssen, um die Vorschriften einzuhalten.

Bei der Wahl eines PNA-Systems gibt es mehrere Kriterien. Sie hängen von der Art der Tätigkeiten der Beschäftigten, der Beschaffenheit des Standorts, an dem sie arbeiten, sowie von der Branche des Unternehmens ab. Zu den wichtigsten Auswahlkriterien gehören:
  • Ergonomie und Benutzerfreundlichkeit
  • Verfügbare Kommunikationsnetze, Funklöcher
  • Größe des Standorts
  • Vorhandensein von Untergeschossen oder Innenbereichen
  • Spezifische Normen für die Tätigkeiten am Standort (ATEX, IP usw.)
  • Alarmkriterien
  • Ortungsbedarf bei erkanntem Vorfall
  • usw.

Der Preis einer PNA liegt zwischen 50 € und über 1.200 € pro Jahr. Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab: mobiler Mitarbeiter oder fester Standort, Größe des Standorts, erweiterte Funktionen oder nicht, ATEX-Norm oder nicht, spezifische IP-Normen. Für weitere Informationen oder ein individuelles Angebot füllen Sie bitte das Angebotsformular aus.
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