Seit der Einführung der Verpflichtung für Arbeitgeber, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, im Jahr 1991 im französischen Arbeitsgesetzbuch (Artikel L.4121-1), haben sich die Vorschriften zum Schutz von Alleinarbeitenden (PTI) und für Notsignalgeräte für Alleinarbeitende (DATI) kontinuierlich weiterentwickelt, um die Wachsamkeit hinsichtlich der Mitarbeitersicherheit zu stärken.
Alleinarbeit erfordert daher von Arbeitgebern und Unternehmen ein genaues Verständnis der geltenden Vorschriften. Welche Sicherheitsmaßnahmen für den Alleinarbeiterschutz (PTI) müssen von Arbeitgebern und Unternehmen umgesetzt werden?
Was ist ein Alleinarbeitender? Wie lautet die rechtliche Definition?
Befassen wir uns zunächst mit dem Begriff des Alleinarbeitenden, bevor wir die gesetzlichen Pflichten eines Unternehmens beleuchten.
Gibt es eine gesetzliche Definition des Alleinarbeitenden?
Es gibt keine eigenständige rechtliche Definition von Alleinarbeit oder Alleinarbeitenden. Die Rechtsprechung ermöglicht es Unternehmen jedoch, zu verstehen, welche Situationen als Alleinarbeit gelten und die Einführung von Sicherheitsmaßnahmen für den Alleinarbeiterschutz (PTI) erfordern.
Die Definition von Alleinarbeit
Obwohl es keine erschöpfende gesetzliche Definition des Alleinarbeitenden gibt, kann dieser Begriff einen Mitarbeiter bezeichnen, der eine Aufgabe allein ausführt, in einer Umgebung, in der er von anderen Personen weder direkt gesehen noch gehört werden kann und in der die Wahrscheinlichkeit, einem anderen Mitarbeiter zu begegnen, gering ist.
Welche Situationen im Unternehmen gelten als Alleinarbeit?
In einem Urteil vom 25. November 2008 hat der französische Kassationsgerichtshof entschieden, dass ein Mitarbeiter als Alleinarbeitender gelten kann, sobald er „an einem Ort arbeitet, an dem er allein ist [und] sich nicht in Sicht- und Hörweite anderer befindet“ (Cass. crim., 25. November 2008, Nr. 08-81.995). Die Rechtsprechung erkennt ebenfalls an, dass ein Fall von Alleinarbeit vorliegen kann, wenn Mitarbeiter „außerhalb der Sichtweite des Einsatzleiters und ohne Kommunikationsmittel untereinander“ arbeiten (Cass. crim., 5. Dezember 2000, Nr. 00-82.108).
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Isolation nicht von langer Dauer sein muss, damit ein Mitarbeiter als Alleinarbeitender gilt. Situationen punktueller oder ungewöhnlicher Isolation sind ebenfalls Fälle von Alleinarbeit. Daher müssen alle möglichen Situationen, in denen Arbeitnehmer isoliert sind, von den Arbeitgebern geprüft werden.
Zu den Situationen der Alleinarbeit gehören:
- Nachtarbeit
- Arbeit zu versetzten Zeiten
- Wartungstechniker, die ihre Aufgaben allein ausführen
- bestimmte mobile Arbeitskräfte
- Arbeiten in engen Räumen
- usw.
Die Rechtsprechung ermöglicht ein besseres Verständnis dafür, was als Alleinarbeitssituation gilt und wie Unternehmen handeln müssen, um ihre allein arbeitenden Mitarbeiter zu schützen.
Gesetzliche und aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen
Der Schutz von Alleinarbeitern unterliegt genauen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen. Dieser Schutz, der ursprünglich lediglich durch die Anknüpfung an den allgemeinen Grundsatz der Sicherheitspflicht aus dem Gesetz von 1991 gewährleistet wurde, wurde seitdem auf bestimmte Branchen ausgeweitet und verstärkt.
Nachfolgend finden Sie einige wichtige Entwicklungen der in Frankreich für Alleinarbeiter geltenden Vorschriften:
Gesetz Nr. 91-1414 vom 31. Dezember 1991:
Dieses Gesetz, das nun in Artikel 4121-1 des französischen Arbeitsgesetzbuches (Code du travail) kodifiziert ist, legt einen allgemeinen Grundsatz der Sicherheitspflicht für den Arbeitgeber fest, der ihn verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit zu gewährleisten und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.
Dekret Nr. 2008-244 vom 7. März 2008:
Dieses Dekret fügt dem französischen Arbeitsgesetzbuch (Code du travail) den Artikel R.4512-13 hinzu. Dieser besagt, dass bei allen Arbeiten, die in einer Einrichtung von einem externen Unternehmen durchgeführt werden, der Arbeitgeber des externen Unternehmens die notwendigen Maßnahmen ergreifen muss, damit kein Mitarbeiter an einem Ort allein arbeitet, an dem ihm im Falle eines Unfalls nicht innerhalb kurzer Zeit geholfen werden kann.
Dekret Nr. 2008-1325 vom 15. Dezember 2008:
Dieses Dekret fügt dem französischen Arbeitsgesetzbuch (Code du travail) den Artikel R.4543-19 hinzu. Dieser sieht vor, dass bei allen Arbeiten an Hebezeugen oder bestimmten fest installierten Anlagen (Aufzüge, Lastenaufzüge usw.) der Alleinarbeiter in der Lage sein muss, jede Notsituation zu melden und schnellstmöglich gerettet zu werden.
Was besagen die europäischen Vorschriften zur Alleinarbeit?
Es gibt auch Normen auf Ebene der Europäischen Union, die die Sicherheit am Arbeitsplatz betreffen und de facto den Schutz von Alleinarbeitern einschließen. Zu nennen sind beispielsweise die Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit von 1989 oder auch die Richtlinie über die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen, ebenfalls von 1989. Diese Normen betonen insbesondere die Verpflichtung der Arbeitgeber, ihre persönliche Schutzausrüstung zu bewerten und korrekt auszuwählen.
Vom Arbeitgeber zu ergreifende Maßnahmen zum Schutz von Alleinarbeitern
Um den Schutz seiner Mitarbeiter zu gewährleisten und die geltenden Gesetze einzuhalten, muss der Arbeitgeber Maßnahmen und Vorrichtungen einführen, die an die Risiken der Alleinarbeit angepasst sind, und verschiedene Verfahren befolgen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verpflichtungen des Arbeitgebers in Bezug auf Sicherheit und Wohlbefinden darin bestehen, zunächst eine Risikoanalyse durchzuführen, um die potenziellen Gefahren und Risiken zu bewerten, denen die Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Aufgaben ausgesetzt sind. Anschließend ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf die identifizierten Risiken zugeschnittene Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. In der Folge müssen Schulungen angeboten und sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter über die im Unternehmen eingeführten Maßnahmen informiert sind. Schließlich muss der Arbeitgeber eine Organisation und Mittel schaffen, die auf diese Maßnahmen abgestimmt sind.

Betrachten wir die einzelnen Schritte dieses Vorgehens genauer.
Gefährdungsbeurteilung durch das Unternehmen
Der Arbeitgeber muss eine gründliche Bewertung der spezifischen Risiken im Zusammenhang mit Alleinarbeit durchführen und die Ergebnisse in der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens dokumentieren. Diese Erstanalyse ermöglicht die Identifizierung potenzieller Gefahren und zu beachtender Aspekte an den verschiedenen Standorten des Unternehmens.
Einführung von Präventionsmaßnahmen
Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber geeignete Präventionsmaßnahmen ergreifen. Dazu können die Reorganisation der Arbeit zur Begrenzung von Alleinarbeitssituationen, die Installation von Sicherheitseinrichtungen oder die Einführung von Notfallverfahren gehören. Es muss sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber geeignete Verfahren und Instrumente vorgesehen hat, um jedem in der Bewertungsphase identifizierten Risiko vorzubeugen.
Schulung und Information der Mitarbeiter
Die Mitarbeiter müssen über die spezifischen Risiken der Alleinarbeit und die Sicherheitsverfahren geschult werden. Der Arbeitgeber muss diesbezüglich regelmäßige Schulungen und die Aktualisierung des wesentlichen Wissens in den Bereichen Sicherheit und Risikoprävention organisieren. Es ist daher notwendig, die Gefahren, denen die Mitarbeiter ausgesetzt sein können, und die Präventionsmaßnahmen zu ihrer Bewältigung hervorzuheben.
Angepasste Organisation und Mittel
Über die Identifizierung und das Bewusstsein für die Risiken hinaus muss der Arbeitgeber eine Arbeitsorganisation und geeignete technische Mittel zur Gewährleistung der Sicherheit bereitstellen. Dazu können zuverlässige Kommunikationssysteme, eine geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Protokolle für regelmäßige Überprüfungen gehören.
Welche Vorrichtungen können für den Alleinarbeiterschutz der Mitarbeiter eingeführt werden?
Um der Verpflichtung nachzukommen, geeignete Mittel zur Bekämpfung der mit Alleinarbeit verbundenen Risiken bereitzustellen, kann der Arbeitgeber in bestimmten Situationen ein geeignetes System wählen (Totmanneinrichtung, Alleinarbeiterschutzsystem oder Personen-Notsignal-Anlage).
Diese Vorrichtungen sind Alarmsysteme, die es Alleinarbeitern nicht nur ermöglichen, Notsituationen zu melden, sondern auch bei Erkennung einer Anomalie oder eines Vorfalls automatisch alarmieren, um ein schnelles Eingreifen der Rettungskräfte zu ermöglichen.
Doch über das Auslösen eines Alarms hinaus muss das System zum Schutz von Alleinarbeitern (PNA) auch eine schnelle Versorgung des Mitarbeiters ermöglichen, was eine präzise Ortung erfordert. Für weitere Details lesen Sie unseren Artikel zu diesem Thema (PNA-System oder Totmanneinrichtung: Was ist das? Wie wählt man das richtige System aus?)
Es ist zu beachten, dass an einigen Standorten, an denen keine GPS-Signale empfangen werden, diese Problematik der Geolokalisierung vorausschauend berücksichtigt werden muss. Hier gilt es, eine Alleinarbeiterschutz-Lösung zu wählen, die an die spezifischen „Indoor“- und „Outdoor“-Herausforderungen des jeweiligen Standorts angepasst ist.
Rechtliche Risiken bei Nichteinhaltung dieser Pflichten
Abgesehen von der ethischen und moralischen Notwendigkeit, die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, kann die Nichteinhaltung dieser Pflichten schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und die zivil- und strafrechtliche Haftung der Unternehmensleitung begründen, wie die folgenden Rechtsprechungsbeispiele zeigen:
Fall SNCF (2000):
Ein Unternehmer wurde nach dem tödlichen Unfall eines allein arbeitenden Mitarbeiters wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der französische Kassationsgerichtshof betonte, dass der Mitarbeiter „außerhalb der Sichtweite des Rangierleiters und ohne Kommunikationsmittel zwischen ihnen“ arbeitete.
Fall IFC (2008):
Ein Kältetechniker, Angestellter eines Wartungsunternehmens, arbeitete allein im Kühlraum eines Geschäfts, wo er aufgrund einer Vergiftung durch Freongas leblos aufgefunden wurde. Der Geschäftsführer des Wartungsunternehmens wurde wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung seiner Pflicht zur Gewährleistung der Sicherheit von Alleinarbeitern bei der Durchführung von Arbeiten in einer Einrichtung durch ein externes Unternehmen, wie in Artikel R.4512-13 des französischen Arbeitsgesetzbuches (Code du Travail) vorgesehen, verurteilt.
Der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens wurde zu drei Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 3.750 Euro verurteilt, da das Gericht urteilte, dass „das Fehlen besonderer Präventionsmaßnahmen eine offensichtlich vorsätzliche Gesetzesverletzung darstellte.“
Fall Neo Security 2020
In diesem Fall stellte das Gericht die grobe Fahrlässigkeit eines Arbeitgebers nach dem Schlaganfall eines seiner Mitarbeiter fest. Obwohl dieser Mitarbeiter über ein PNA-Gerät verfügte, verzögerten zahlreiche Fehlfunktionen seine Versorgung um mehr als drei Stunden, nachdem der Vorfall erkannt worden war.
Diese Verzögerung verschlimmerte seinen Zustand, und das Gericht befand, dass die bereitgestellten Mittel zur Rettung der Person unzureichend waren, trotz der vom Arbeitgeber identifizierten Gefahren. Dieser Fall zeigt uns, dass die Einführung schneller Rettungsmaßnahmen entscheidend ist, damit der Arbeitgeber die gesetzlichen Vorschriften erfüllt (Cass. civ. 2, 12. November 2020, Nr. 19-13.508).
Man sieht also, dass das Gesetz Arbeitgeber, die ihren Pflichten zum Schutz von Alleinarbeitern nicht nachkommen, hart bestraft. Es müssen daher nicht nur Systeme eingeführt werden, um die Sicherheit der Mitarbeiter in dieser Situation zu gewährleisten, sondern es muss auch sichergestellt werden, dass diese Systeme den vorgeschriebenen Normen entsprechen (insbesondere der Pflicht zur schnellen Hilfeleistung).
Die Wahl einer Vorrichtung, die auf die spezifischen Problemstellungen und die identifizierten Risiken zugeschnitten ist, wird daher für Arbeitgeber und HSE-Manager (Hygiene, Sicherheit und Umwelt) von entscheidender Bedeutung sein.
Welches PNA-System (Personen-Notsignal-Anlage) wählen, um Mitarbeiter zu schützen und die Pflichten zur Sicherheit bei Alleinarbeit zu erfüllen?
Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) sind technologische Hilfsmittel, die zum Schutz von Alleinarbeitenden entwickelt wurden. Sie verfügen über verschiedene Funktionen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Diese Geräte sind in der Lage, automatisch anomale Zustände wie den Verlust der vertikalen Körperhaltung oder Bewegungslosigkeit zu erkennen. Sie geben dem Alleinarbeitenden die Möglichkeit, einen willensabhängigen Alarm auszulösen, wenn er sich in Gefahr fühlt.
Diese Lösungen ermöglichen auch die Ortung des Arbeitnehmers, um das Eingreifen der Rettungskräfte zu erleichtern und eine schnelle Versorgung der Person zu gewährleisten. In vielen Fällen verringert eine zu lange Wartezeit nämlich die Überlebenschancen des Mitarbeiters oder erhöht das Risiko von gesundheitlichen Komplikationen.
Diese Geräte können verschiedene Formen annehmen, um sich bestmöglich an die spezifischen Bedürfnisse und die betrieblichen Einschränkungen des Standorts anzupassen. Häufig handelt es sich dabei um mobile Anwendungen oder spezielle tragbare Geräte wie die PLD-Lösung von SYSNAV.
Der Arbeitgeber muss das Gerät auswählen und implementieren, das am besten für die Art der Risiken und die Arbeitsumgebung des Mitarbeiters geeignet ist. Er muss insbesondere Lösungen wählen, die seinen Mitarbeiter je nach Gegebenheiten des Standorts sowohl in Innen- als auch in Außenbereichen präzise orten können, um im Falle eines Vorfalls eine schnelle Hilfeleistung zu garantieren.
Ein Mitarbeiter kann sich zwar nicht weigern, eine Aufgabe allein mit der Begründung auszuführen, dass es sich um Alleinarbeit handelt, er kann jedoch den Arbeitgeber haftbar machen, wenn er nachweist, dass dieser nicht die für seine Sicherheit erforderlichen Maßnahmen und Vorrichtungen getroffen hat. In diesem Zusammenhang wird die Implementierung geeigneter PNA-Systeme (oder Totmanneinrichtungen) dazu beitragen, dass der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen zum Schutz von Alleinarbeitenden nachkommen kann.
Deshalb muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die von ihm implementierten Geräte und Maßnahmen tatsächlich die Sicherheit des Arbeitnehmers gewährleisten können. Es sollte daher ein Gerät gewählt werden, das an die Tätigkeiten und die Umgebung des Standorts angepasst ist (für weitere Informationen zur Auswahl einer Personen-Notsignal-Anlage lesen Sie den Artikel: Personen-Notsignal-Anlage oder Totmanneinrichtung – was ist das und wie wählt man sie aus?)
Es ist außerdem wichtig sicherzustellen, dass die Mitarbeiter das vom Arbeitgeber gewählte System akzeptieren, damit es auch tatsächlich genutzt wird. Daher sollte eng mit der Personalvertretung (z. B. dem Betriebsrat) zusammengearbeitet werden, um die passendste Lösung auszuwählen und sicherzustellen, dass die Personalvertreter über diese Geräte informieren.
Fazit zu den Vorschriften für den Alleinarbeiterschutz
Der Schutz von Alleinarbeitenden ist nicht nur eine gesetzliche und vorschriftsmäßige Verpflichtung, sondern auch ein moralisches Gebot und eine Verantwortung für jeden Arbeitgeber. Die Tragweite ist beträchtlich, sowohl in menschlicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht als auch für den Ruf des Unternehmens.
Durch die Umsetzung einer umfassenden Präventionsstrategie, Investitionen in geeignete Sicherheitsvorrichtungen (wie PNA-Lösungen für den Alleinarbeiterschutz) und die Aufrechterhaltung einer Kultur ständiger Wachsamkeit können Arbeitgeber nicht nur die gesetzlichen Vorschriften einhalten, sondern auch ein sichereres und ruhigeres Arbeitsumfeld für alle ihre Mitarbeiter schaffen. Die Wahl von Geräten, die den spezifischen Gegebenheiten und Risiken eines Standorts entsprechen, ist daher entscheidend, um diesen Schutz wirksam zu gewährleisten und insbesondere sicherzustellen, dass die Mitarbeiter schnellstmöglich versorgt werden.
Die PNA-Lösung von SYSNAV für den Alleinarbeiterschutz geht genau diese Problematik der Effizienz bei der Versorgung des Alleinarbeiters im Falle eines Unfalls an. Dank ihrer einzigartigen Technologie, die im Notfall eine präzise und infrastrukturlose Ortung des Mitarbeiters sowohl in Innen- als auch in Außenbereichen ermöglicht, sorgt die PLD-Lösung von SYSNAV für eine schnellstmögliche Versorgung des Mitarbeiters gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Weitere Informationen zur PNA-Lösung von SYSNAV finden Sie auf unserer Seite: Die Notsignal-Anlage für Alleinarbeiter von SYSNAV